Im Rahmen der Grundausbildung lernen die Feuerwehranwärter im ersten Teil innerhalb von drei Monaten theoretisch und praktisch die Grundtätigkeiten der Feuerwehr im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz kennen.
Für die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger ist zunächst eine ärztliche Bescheinigung über die Tauglichkeit nach G26.3 erforderlich.
Für Tätigkeiten im Bezug auf Absturzsicherung ist eine absolute Höhentauglichkeit unabdingbar.
Um Arbeiten mit der Motorsäge sicher durchzuführen ist eine entsprechende Ausbildung erforderlich.
Für die Fahrer unserer Löschfahrzeuge ist neben der Kraftfahrausbildung ebenfalls die Ausbildung zum Maschinisten vorgesehen.
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